Unternehmer aufgepasst: Bahn frei für neue Möglichkeiten zur Restrukturierung von Unternehmen in der Krise – auch ohne Insolvenz. Bundestag beschließt Änderungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht.

neue Möglichkeiten zur Restrukturierung von Unternehmen in der Krise

„… damit schaffen wir ein vorinsolvenzliches Verfahren, dass es den Unternehmen ermöglichen wird, sich wieder aufzurappeln“

Dr. Johannes Fechner, SPD

Am heutigen, letzten Sitzungstag des Bundestages in diesem Jahr wurde die Umsetzung des StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) zum 01.01.2021 beschlossen. Das Gesetz stellt eine Möglichkeit für Unternehmen zur präventiven Sanierung dar. Die schnelle Umsetzung hat selbst viele Beteiligte überrascht. Einige Parteien halten die Umsetzung für übereilt und dadurch unausgereift, andere halten die Maßnahmen mehrheitlich für richtig und wichtig zum jetzigen Zeitpunkt, zeigte die heutige Anhörung.

Unserer Meinung nach eröffnet das Gesetz für Unternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen, den Zugang zu weiteren Instrumenten aus unserem Werkzeugkasten, um sich außerhalb von Insolvenzverfahren finanzwirtschaftlich zu restrukturieren und neu aufzustellen. Da zeitgleich beschlossen worden ist, die Insolvenzantragspflicht für einen weiteren Monat – also bis Ende Januar 2021 – auszusetzen [z. B. bei Vorliegen einer Überschuldung], ist jetzt genau der richtige Zeitpunkt die finanzielle Situation Ihres Unternehmens zu analysieren und die mögliche Anwendung zu überprüfen. Hierbei unterstützen wir Sie gerne.

Es folgt ein Auszug aus der heutigen Debatte im Bundestag:

„It’s the economy, stupid!“, zitierte Thorsten Frei, CDU/CSU, aus einer Rede von Bill Clinton, 1992. Der Weg der präventiven Strukturierung ist richtig. „Weil sie es schafft, zwischen den beiden insolvenzrechtlichen Strängen einen dritten guten Weg zu gehen; zwischen der freien Sanierung auf der einen Seite und der mit dem Insolvenzverwalter auf der anderen Seite, wo das Unternehmen gezwungen ist, letztlich das Heft des Handelns aus der Hand zu geben. Und mit der vorinsolvenzlichen Restrukturierung schaffen wir es, dass auch eine große Mehrheit der Gläubiger in der Lage ist, dem Unternehmer das Vertrauen entgegen zu bringen, selber auch im Sinne der Gläubiger das Unternehmen aus der Krise zu führen. Das ist eine große Chance.“, ergänzte Thorsten Frei.

„Unsere Wirtschaft ist in der Krise und wir brauchen ein Restrukturierungsverfahren, das diesen Corona-Patienten gerecht wird.“ „Die allermeisten Unternehmen, die wir in Deutschland haben, die sind nicht drohend zahlungsunfähig in zwei Jahren, die sind es mehr oder minder jetzt schon und sie brauchen jetzt eine Hilfe.“ Die erneute Verlängerung der Insolvenzantragspflicht verunsichert die Wirtschaft, sagte Judith Skudelny, FDP, unzufrieden.

Dr. Karl-Heinz Brunner, SPD, betonte: „mit dem [StaRUG] …. geht der Gesetzgeber nunmehr den richtigen Weg […] es den Unternehmen schneller, besser und rechtlich geregelter zu ermöglichen, sich wieder aufzurappeln.“

„Einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, in dem Unternehmen, die von ihren Verbindlichkeiten erdrückt zu werden drohen, in einem geregelten Verfahren unter gerichtlicher Beteiligung zu einem teilweisen Schuldenerlass gelangen können, wenn denn zumindest die Mehrheit der Gläubiger der Überzeugung ist, dass das Unternehmen dadurch eine Zukunft haben kann, das ist sicherlich sinnvoll.“, referierte Fabian Jacobi.

Prof. Dr. Heribert Hirte, CDU/CSU, unterstreicht: „Wir schaffen die Möglichkeit gerade nicht in die Insolvenz zu gehen, sondern vorher zur Einigung zu kommen“. 

Alexander Hoffmann, CDU/CSU, begrüßt das neue Gesetz, denn es „beinhaltet eben auch effektive und effiziente Instrumente, die Unternehmen in den nächsten Monaten brauchen, um gegen die Pandemie, um gegen die Folgen von Corona anzukämpfen. Herzstück sind die […] präventiven Restrukturierungsmaßnahmen.“

Bildquelle: Shutterstock.com

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